
Das Finanzministerium weitet die Haushaltssperre auf weite Teile des Bundeshaushalts aus. Ursprünglich galt sie nur für den Klima- und Transformationsfonds.
Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds hat das Bundesfinanzministerium eine Sperre für Teile des Bundeshaushalts verhängt. Dies wurde am späten Montagabend zuerst von der Nachrichtenagentur Reuters und dem “Spiegel” berichtet.
Die Medien zitierten aus einem Schreiben des Haushalts-Staatssekretärs Werner Gatzer an alle Bundesministerien sowie das Kanzleramt. “Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, beabsichtige ich daher, alle in den Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren”, wird aus dem Schreiben zitiert.
Mit den in dem Schreiben genannten Einzelplänen sind die Einzeletats aller Ministerien betroffen. Im Einzelplan 60 sind etwa der Klima- und Transformationsfonds und der 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise angesiedelt. Ausgenommen sind laut der Aufzählung Verfassungsorgane wie Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht.
Urteil in Karlsruhe sorgte für Haushaltsperre für Klimafonds
Der Beamte von Minister Christian Lindner (FDP) reagiert mit dieser finanzpolitischen Notbremse auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte der Bundesregierung am Mittwoch 60 Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite auf den Klimafonds verfassungswidrig war.
Aktuelle Ausgaben offenbar nicht betroffen
Am Dienstagmorgen hieß es aus Kreisen des Finanzministeriums, die Sperrung bedeutet keine Ausgabensperre. Die für 2023 eingestellten Gelder könnten regulär fließen. Es handele sich lediglich um eine Sperre von Verpflichtungen für die kommenden Jahre. Diese würden vorsorglich für den Fall gestoppt, dass das Karlsruher Haushaltsurteil auch auf ältere Rücklagen in Sondervermögen anzuwenden sei.
Das Finanzministerium hatte die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2023 gesperrt. Das sind Finanzzusagen für die kommenden Jahre, die etwa für mehrjährige Vorhaben genutzt werden.
Wirtschaftsministerium nennt Haushaltssperre richtig
Das vom Grünen-Politiker Robert Habeck geführte Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Sperre. “Der Schritt entspricht der Notwendigkeit der Situation”, sagte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag. Damit würden weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre vermieden. “Das ist in der jetzigen Situation richtig”, sagte die Sprecherin. “Die Bundesregierung arbeitet intensiv an Lösungen.”
Das Münchner Ifo-Institut rät der Regierung zu Verhandlungen mit der Union über einen langfristigen Klimapolitik-Deutschlandpakt. Es wäre “sinnvoll, wenn die Ampel mit der Union eine Einigung anstrebt”, sagte Institutspräsident Clemens Fuest der “Augsburger Allgemeinen”. Die dann gemeinsam beschlossene Klimapolitik wäre für private Investoren verlässlicher, auch mit Blick auf eine neue Regierung.
Am Dienstag findet im Haushaltsausschuss eine kurzfristig anberaumte Anhörung von Experten statt. Ab 11 Uhr sollen sie die rechtlichen und finanzpolitischen Folgen des Verfassungsgerichtsurteils bewerten. Eingeladen sind unter anderem Ökonomen wie der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther. Auch der Bundesrechnungshof hat für die Sitzung eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.