
Das Finanzministerium weitet die Haushaltssperre auf weite Teile des Bundeshaushalts aus. Ursprünglich galt sie nur für den Klima- und Transformationsfonds.
Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds hat das Bundesfinanzministerium eine Ausgabensperre für Teile des gesamten Bundeshaushalts verhängt. Dies wurde am späten Montagabend zuerst von der Nachrichtenagentur Reuters und dem “Spiegel” berichtet.
Die Medien zitierten aus einem Schreiben des Haushalts-Staatssekretärs Werner Gatzer an alle Bundesministerien sowie das Kanzleramt. “Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, beabsichtige ich daher, alle in den Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren”, wird aus dem Schreiben zitiert.
Mit den in dem Schreiben genannten Einzelplänen sind die Einzeletats aller Ministerien betroffen. Im Einzelplan 60 sind etwa der Klima- und Transformationsfonds und der 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise angesiedelt. Ausgenommen sind laut der Aufzählung Verfassungsorgane wie Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht.
Urteil in Karlsruhe sorgte für Haushaltsperre für Klimafonds
Der Beamte von Minister Christian Lindner (FDP) reagiert mit dieser finanzpolitischen Notbremse auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte der Bundesregierung am Mittwoch 60 Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite auf den Klimafonds verfassungswidrig war.
Aktuelle Ausgaben offenbar nicht betroffen
Aufgrund des Urteils ergebe sich “für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage”, schreibt Staatssekretär Gatzer. Bestehende Verbindlichkeiten würden weiter eingehalten, es dürften nur keine neuen eingegangen werden. In Ausnahmefällen könnten Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden.
Eine nach der Haushaltssperre von den Ministerien “begehrte Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen (…) in besonderen Einzelfällen kann ich allenfalls im Falle eines schriftlich dargelegten sachlich und zeitlich unabweisbaren Bedarfs in Aussicht stellen”, wird aus dem Schreiben weiter zitiert. Es werde dabei “ein besonders strenger Maßstab an den Nachweis eines solchen Bedarfs angelegt”.
Eine Verpflichtungsermächtigung gibt einer Verwaltung die Möglichkeit, bereits für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben. Aktuelle Ausgaben in diesem Jahr sind demnach nicht betroffen.
Am Dienstag findet im Haushaltsausschuss eine kurzfristig anberaumte Anhörung von Experten statt. Ab 11 Uhr sollen sie die rechtlichen und finanzpolitischen Folgen des Verfassungsgerichtsurteils bewerten. Eingeladen sind unter anderem Ökonomen wie der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther. Auch der Bundesrechnungshof hat für die Sitzung eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.