
Pflicht oder nicht? Die Vorschriften zu Winterreifen verwirren viele Autofahrer. Obendrein gibt es eine Regelung, von der bislang nur wenige gehört haben. Und das kann teure Folgen haben.
Bußgeld bei Verstoß gegen Winterreifen-Pflicht
Vergehen | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahrt mit Reifen, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind | 60 Euro | 1 |
Dabei wurden andere behindert | 80 Euro | 1 |
Dabei wurden andere gefährdet | 100 Euro | 1 |
Dadurch kam es zu einem Unfall | 120 Euro | 1 |
Allerdings gilt: Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs kassiert einen Flensburg-Punkt und zahlt ein Bußgeld – und zwar gleich 75 Euro. Voraussetzung ist, dass Halter und Fahrer nicht identisch sind. Unter Umständen wird also gleich zweimal zur Kasse gebeten.
Was soll die Regelung nutzen?
Diese Regelung greift zum Beispiel, wenn Eltern – die Halter – dem Nachwuchs das Auto leihen. Auch bei Mietwagen, Carsharing-Autos und Dienstwagen ist der Fahrer in aller Regel nicht der Halter. Hier hat die Regelung für die Autofahrer durchaus einen Nutzen: Sie motiviert die Betreiber großer Fahrzeugflotten (etwa Verleiher oder Firmen) zum regelmäßigen Reifenwechsel. Denn andernfalls können die Bußgelder beim Halter einen stattlichen Kostenberg anhäufen.
Dennoch gilt generell: Wer nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist, sollte vorher immer die Bereifung prüfen – besonders im Winter. Nicht nur wegen des drohenden Bußgelds, sondern zuallererst wegen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.